Meldewesen: Wohnungsgeberbestätigung wird wieder Pflicht

Wichtige Änderung des Bundesmeldegesetzes (BMG) tritt ab 01.11.2015 in Kraft: Wohnungsgeberbestätigung wird wieder Pflicht!
Wohnungsgeber sind künftig wieder verpflichtet, bei der An- und Abmeldung des Mieters beim Einwohnermeldeamt mitzuwirken und dem Mieter den Ein- bzw. Auszug innerhalb von zwei Wochen schriftlich oder elektronisch zu bestätigen.

Initiates file downloadWohnungsgeberbestätigung zum Ausdrucken

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Defekte Straßenleuchte melden

Wenn Sie auf eine defekte Straßenleuchte aufmerksam geworden sind, freuen wir uns über Ihre Meldung per Online-Formular.
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Einzugsermächtigung Gemeinde

Mit Ihrer Einzugsermächtigung können wir künftig alle Abschlags- sowie Rechnungsbeträge termingerecht von Ihrem Konto einziehen. Sie brauchen sich dann um die einzelnen Fälligkeitstermine nicht mehr zu kümmern. Die Online-Formulare sind für SEPA-Überweisungen geeignet.

Opens external link in new windowErteilung eines SEPA-Lastschrift-Mandats...