Bürgerservice Online Portal
Eine Reihe von Dienstleistungen können Sie rund um die Uhr online, also zuhause an Ihrem Computer durchführen. Zum neuen Online-Portal der Gemeinde Germaringen...
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Wichtige Änderung des Bundesmeldegesetzes (BMG) tritt ab 01.11.2015 in Kraft: Wohnungsgeberbestätigung wird wieder Pflicht!
Wohnungsgeber sind künftig wieder verpflichtet, bei der An- und Abmeldung des Mieters beim Einwohnermeldeamt mitzuwirken und dem Mieter den Ein- bzw. Auszug innerhalb von zwei Wochen schriftlich oder elektronisch zu bestätigen.
Eine Anlieferung zur Kiesgrube ist im Vorfeld bei der Gemeindeverwaltung oder dem Bauhof anzumelden:
Bauhofleiter:
Benjamin Biechele / Tel. +49 160-4455062
Zudem ist nachfolgendes Formular ausgefüllt mitzubringen:
Verantwortliche Erklärung (VE) und Annahmeerklärung (AE) für Bodenaushub Grube Obergermaringen
Wenn Sie auf eine defekte Straßenleuchte aufmerksam geworden sind, freuen wir uns über Ihre Meldung per Online-Formular.
Defekte Straßenleuchte melden
Antrag nach Art. 9 BayFwG auf Freistellungs-, Entgeltfortzahlungs- und Erstattungsansprüche von Feuerwehrdienstleistenden
Mit Ihrer Einzugsermächtigung können wir künftig alle Abschlags- sowie Rechnungsbeträge termingerecht von Ihrem Konto einziehen. Sie brauchen sich dann um die einzelnen Fälligkeitstermine nicht mehr zu kümmern. Die Online-Formulare sind für SEPA-Überweisungen geeignet.