Wer einen über vier Monate alten Hund hält, muss diesen unverzüglich der Gemeinde melden. Dies können Sie ab sofort über unser neues Online-Portal. Ebenso können Sie dort einen Hund abmelden und die Einzugsermächtigung für die Hundesteuer abgeben.
Bis Ende 2024 beträgt die Hundesteuer pro Jahr für den ersten Hund 40,00 € und für jeden weiteren Hund je 100,00 €.
Ab 2025 beträgt die Hundesteuer pro Jahr 50,00 € für den ersten Hund und für jeden weiteren Hund je 120,00 €. Hier können Sie unsere aktuelle Hundesteuersatzung und Hundehaltungsverordnung einsehen.
Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer. Im Gegensatz zu den Gebühren, werden Steuern, so auch die Hundesteuer, ohne Anspruch auf konkrete Gegenleistung erhoben. Die Steuereinnahmen stellen den Beitrag der Allgemeinheit zur Finanzierung der öffentlichen Aufgaben dar.
Hundekot
Die Spuren von Hundekot lassen sich ohne großen Aufwand beseitigen.
Zur Beseitigung von Hundekot eignen sich neben Geräten auch Schaufeln aus dem Fachhandel, feste Papiertaschentücher, Zeitungen oder Plastikbeutelchen. Sehr gut geeignet sind auch spezielle Hundekottütchen: Greifen Sie mit einer Hand in die Plastiktüte und nehmen mit der so geschützten Hand den Kot auf. Danach wird die Tüte umgestülpt, verknotet und ab damit nach Hause in den Restmüll.
Von der Gemeinde Germaringen wurden spezielle Hundetoiletten zur Entsorgung der Kotbeutel aufgestellt. Die Bereitstellung ist eine freiwillige Leistung der Gemeinde. Grundsätzlich sind die Hundebesitzer selbst verantwortlich, den Hundekot entsprechend zu entsorgen. Eine Übersicht der Hundestationen finden Sie anschließend.