Abmeldung
Seit dem 01.06.2004 ist eine Abmeldung nicht mehr erforderlich, wenn Sie innerhalb des Bundesgebietes umziehen. Sie müssen sich nur noch bei Ihrem neuen Wohnsitz anmelden.
Eine Abmeldung ist jedoch weiterhin erforderlich, wenn
- Sie ins Ausland verziehen
- wenn Sie neben Ihrer Wohnung in Germaringen noch für weitere Wohnungen gemeldet sind und die Wohnung aufgeben (Nebenwohnung)
Meldefrist: 1 Woche
An- und Ummeldung
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, sind Sie verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde anzumelden (Bayerisches Meldegesetz). Kommen Sie Ihrer Meldepflicht nicht nach, handeln Sie ordnungswidrig und müssen mit einer Geldbuße rechnen. Das gleiche gilt für einen Umzug innerhalb der Gemeinde.
Welche Unterlagen werden zur Anmeldung bzw. Ummeldung benötigt ?
- Personalausweis / Reisepass
- Geburtsurkunde / Familienbuch
Meldefrist: 2 Wochen
Beglaubigungen
Die Gemeindeverwaltung als siegelführende Stelle ist berechtigt, Beglaubigungen auszustellen, jedoch sind einige Dokumente von dieser Berechtigung ausgeschlossen. Welche das sind, lesen Sie in der folgenden Aufstellung.
Welche Unterlagen werden benötigt ?
Zur Beglaubigung muss immer das Original in deutscher Sprache vorgelegt werden
Folgende Dokumente (Unikate) dürfen nicht beglaubigt werden:
- Eine Besonderheit besteht für Beglaubigungen von Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden sowie beglaubigte Abschriften aus dem Geburten-, Heirats- oder Sterbebuch des Standesamts, die nur der jeweils zuständige Standesbeamte erstellen kann (elektronische Übermittlung von einem anderen Standesamt ist möglich)
- Verträge (zuständig sind die Notare)
- Handelsregisterauszug (zuständig ist das Amtsgericht)
- Apostille / Überbeglaubigung (zuständig hierfür ist das Landratsamt Ostallgäu in 87616 Marktoberdorf, Schwabenstr. 11, Tel. 08342-911-0)
Ausnahme:
Beglaubigungen vom deutschen Personalausweis oder Reisepass sind dagegen möglich.
Beglaubigungen von Unterschriften
Unterschriften dürfen nur beglaubigt werden, wenn sie vor der beglaubigenden Dienstkraft vollzogen und anerkannt werden. Als Nachweis der Identität des Antragstellers(in) ist entweder der Personalausweis oder der Reisepass vorzulegen.
Folgende Unterschriftsbeglaubigungen sind nicht möglich:
- auf Verträgen und Erklärungen (z.B. Erbschafts- und Grundbuchangelegenheiten). Solche Beglaubigungen sind von einem Notariat vorzunehmen.
- Schriftstücke, die in einer fremden Sprache verfasst worden sind, außer sie sind von einem gerichtlich vereidigten Dolmetscher in deutscher Sprache übersetzt worden
- Blankounterschriften (ohne zugehörigen Text)
Welche Gebühr wird erhoben ?
Grundsätzlich 5,00 Euro pro Beglaubigung
Bescheinigungen
Die Gemeinde Germaringen kann eine Vielzahl von Bescheinigungen ausstellen. Diese sind unten aufgelistet. Für alle weiteren Bescheinigungen fragen Sie bitte gerne nach.
- Aufenthaltsbescheinigung (für Eheschließungen, Konsulatsangelegenheiten)
- Meldebescheinigung (allgemeine Wohnsitzbestätigung)
- Lebensbescheinigung (für Rentenangelegenheiten)
- Steuerliche Lebensbescheinigung (Eintrag von Kinderfreibeträgen auf der Lohnsteuerkarte)
- Haushaltsbescheinigung (für Kindergeld, Familienkasse)
Welche Unterlagen werden zur Beantragung benötigt ?
- Personalausweis oder Reisepass
- bei einer steuerlichen Lebensbescheinigung die Geburtsurkunde des Kindes
Welche Gebühren fallen an ?
Grundsätzlich 5,00 Euro
Führungszeugnis / Auskunft Gewerbezentralregister
Das Privatführungszeugnis wird im Allgemeinen benötigt, wenn man dem künftigen Arbeitgeber auf sein Verlangen hin nachweisen muss, dass man nicht vorbestraft ist. Ein Behördenführungszeugnis wird dagegen benötigt, wenn man z.B. eine amtliche Erlaubnis, zum Beispiel eine Gaststättenerlaubnis, beantragt hat.
Auf Antrag erhält jede natürliche Person Auskunft über die im Gewerbezentralregister eingetragenen Verstöße gegen gewerbliche Bestimmungen und rechtskräftige Bußgeldentscheidungen wegen gewerberechtlicher Verstöße, soweit sie seine Person oder den Gewerbebetrieb betreffen.
Welche Unterlagen werden für die Antragstellung benötigt?
- Personalausweis oder Reisepass
- der Verwendungszweck
- zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart 0) ist die genaue Anschrift und das Aktenzeichen erforderlich
Der Antrag kann nur persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person gestellt werden.
Bevollmächtigte Personen müssen folgende Unterlagen mitbringen:
- Vollmacht
- eigenen Ausweis
- Ausweis des Antragstellers
Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich!
Die Lieferzeit durch das Bundeszentralregister in Bonn beträgt ca. 2 Wochen
Welche Gebühren fallen an?
13,00 Euro
Parkausweis für Schwerbehinderte
Schwerbehinderte Menschen können in der Gemeindeverwaltung kostenlos einen Parkausweis beantragen.
Welche Parkausweise für schwerbehinderte Menschen gibt es?
Es gibt drei verschiedene Parkausweise für schwerbehinderte Menschen, die verschiedene Voraussetzungen haben und mit unterschiedlichen Parkberechtigungen verbunden sind:
- einen internationalen blauen Parkausweis
- einen orangefarbenen Parkausweis (für BRD)
- einen dunkelblauen Parkausweis mit Vermerk "nur BY"
Wer kann einen internationalen blauen Parkausweis erhalten?
1. Schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen aG)
2. Blinde (Merkzeichen Bl)
3. Contergan-Geschädigte (d.h. Personen mit beidseitiger Amelie oder Phokomelie) und Personen mit vergleichbaren Beeinträchtigungen (z.B. Amputation beider Arme)
Wer kann einen orangefarbenen Parkausweis erhalten?
1. Personen mit Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa mit Einzel-GdB 60.
2. Personen mit Doppelstoma (künstlicher Darmausgang und künstliche Harnableitung nach außen)mit Einzel-GdB 70.
Welche Bewandtnis hat es mit dem dunkelblauen Parkausweis mit Vermerk "nur BY"?
Dieser Parkausweis wird nicht mehr ausgegeben. Er beruhte auf einer bayerischen Sonderregelung. Personen mit diesem Parkausweis können jetzt beim ZBFS die Zuerkennung des Merkzeichens aG beantragen. Sie erhalten dann einen internationalen blauen Parkausweis.
(Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben kann keine Haftung übernommen werden. Genaue Infos erhalten Sie auf der Homepage des Zentrum Bayern Familie und Soziales: https://www.zbfs.bayern.de/)
Hier finden Sie die Anträge für die Parkausweise:
- Antrag auf Parkausweis International
- Antrag auf Parkausweis BRD