Nachrichten aus Germaringen

Bekanntmachung

Gemeinde Germaringen, Landkreis Ostallgäu                       

Bekanntmachung

Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 31 "Götzaberg"  in Obergermaringen

Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
in Verbindung mit den §§ 8 und 9 BauGB
unter Anwendung des Verfahrens nach § 13 b in Verbindung mit § 13 a BauGB

 

Aufstellungsbeschluss

I.       Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 04.10.2022 für das Gebiet "Götzaberg“ im Ortsteil Obergermaringen die Neuaufstellung des Bebauungsplanes nach § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit den §§ 8 und 9 BauGB unter Anwendung des Verfahrens nach § 13 b in Verbindung mit § 13 a BauGB beschlossen.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Grundstücke mit Fl.- Nrn. 319, 321, 324, 325 und 372/1 sowie jeweils Teilflächen (TF) der Grundstücke mit den Fl.- Nrn. 323, 323/1, 326, 327/1 und 372 jeweils der Gemarkung Obergermaringen.

Die Gemeinde Germaringen behält sich eine eventuell spätere Änderung des Geltungsbereiches zur möglichen Einbeziehung weiterer funktional zugehöriger Flächen / Grundstücke vor.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanumgriffes ist aus der beigefügten Anlage ersichtlich.

Der als Anlage beigefügte Lageplan zum Geltungsbereich mit schwarzer Umrandung und Stand vom 04.10.2022 ist Bestandteil dieses Aufstellungsbeschlusses.

Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung

Ziel und Zweck dieses Bebauungsplanes ist es, durch erweiternde Abrundung und Erweiterung westlich der Breitenbergstraße zeitnah Wohnbauflächen für den örtlichen Bedarf zu schaffen.

Grundlage des Beschlusses bzw. Planungsanlass und Erläuterungen zum Vorhaben:

Für den Hauptort Obergermaringen der Gemeinde Germaringen ist aktuell und in einer bereits seit mehreren Jahren stark gestiegenen Nachfragesituation nach privatem Wohnbauland überhaupt kein aktivierbares Angebot vorhanden.
Die Gemeinde hat sich in den zurückliegenden 2 Jahren bereits grundsätzlich mit einem Flächenmanagement und den innerhalb der bebauten Ortslage vorhandenen Innenentwicklungspotenzialen auseinander gesetzt und teilweise die zugehörigen statistischen Analysen erarbeitet, die im Rahmen dieser Planung nun ergänzt und weiter ausgeführt werden sollen (Gesamtortbetrachtung).
Somit wurde aus festzustellendem Mangel an realisierbaren Alternativen entschieden, den gegenständlichen Bereich westlich des bestehenden Siedlungsrandes entlang der Breitenbergstraße mit der historischen Flurbezeichnung „Götzaberg“ zeitnah zu Bauland für Wohnzwecke zu entwickeln. Ob dabei die Gebietskategorie eines Allgemeinen oder eines Reinen Wohngebietes nach den §§ 4 bzw. 3 BauNVO zum Tragen kommt, wird die weitere Planung ergeben.

Das Verfahren für den Bebauungsplan nach § 13b BauGB wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt.

Gemäß § 13b in Verbindung mit § 13a Abs. 2 Nr. 4 gelten Eingriffe, die auf Grund der Aufstellung des Bebauungsplanes zu erwarten sind, als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 6 vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig. Ein Ausgleich nach Baugesetzbuch und Naturschutzrecht muss deshalb nicht erfolgen.

Eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum UVPG ist nicht begründet. Damit kann von der Umweltprüfung und dem Umweltbericht abgesehen werden. Ebenfalls bestehen keine Anhaltspunkte, dass Natura-2000-Gebiete oder sonstige Flächen und Objekte mit besonderem Schutzstatus betroffen sind.

Das Verfahren erfolgt deshalb nach dem Willen des Gemeinderates ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB.

Den Planunterlagen wird in diesem Falle kein Umweltbericht nach § 2a BauGB beigegeben.

Das Planungsbüro DAURER + HASSE, Wiedergeltingen wurde von der Gemeinde mit der Erstellung dieser Bauleitplanung sowie in Zusammenarbeit mit der Verwaltung auch der Abwicklung des zugehörigen Verfahrens nach BauGB beauftragt

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekanntgemacht

Nach Erstellung des Planentwurfs wird die Öffentlichkeit nach § 3 BauGB beteiligt.

Der räumliche Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes kann bei der Gemeinde Germaringen (Westendorfer Straße 4a, 87565 Germaringen, Öffnungszeiten Mo - Fr 8:00 – 12:00 Uhr sowie Di + Do 16:00 – 18:00 Uhr) eingesehen werden.

Anlage Lageplan zum Geltungsbereich

Gemeinde Germaringen, 07.10.2022

Dienstsiegel

gez.
Helmut Bucher
Erster Bürgermeister