Bundestagswahl 2025
Beantragung der Briefwahlunterlagen
Durch die vorgezogenen Wahlen am 23.02.2025 ergeben sich veränderte Fristen im Hinblick auf die Beantragung der Briefwahlunterlagen: Die Wahlbenachrichtigungen werden an alle Wahlberechtigte bis zum 02.02.2025 versendet.
Mit der Wahlbenachrichtigung kann auch die Briefwahl beantragt werden. Dafür gibt es verschiedene Möglichkeiten:
- Scannen des abgedruckten QR-Codes auf der Wahlbenachrichtigung
- Online auf unserer Internetseite den "Antrag Wahlschein für Briefwahl" ausfüllen
- Antrag auf Briefwahl auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ausfüllen und bei der Gemeinde einreichen
Zum aktuellen Zeitpunkt gehen wird davon aus, dass wir die Stimmzettel in Laufe der Kalenderwoche 6 erhalten. Erst dann können wir die Briefwahlunterlagen ausgeben bzw. versenden.
Die Ausgabe der Briefwahlunterlagen für weitere Personen (z.B. Ehepartner, Kinder) ist nur möglich, wenn die dafür vorgesehene Vollmacht auf der Wahlbenachrichtigung ausgefüllt ist und die bevollmächtigte Person sich ausweisen kann.
Bei Fragen zur Wahl stehen Ihnen die Mitarbeiter im Bürgerbüro gerne unter 08341 97750 zur Verfügung!
Briefwahl an Ort und Stelle:
Auf Grund der kurzen Briefwahlfrist besteht natürlich die Möglichkeit der Briefwahl an Ort und Stelle. Holen Wahlberechtigte ihre Briefwahlunterlagen persönlich bei uns im Gemeindeamt ab, so können sie ihre Stimme dort auch direkt an Ort und Stelle abgeben.