Nachrichten aus Germaringen

Grundsteuerreform 2025

Grundsteuerreform – Grundsteuer für das Jahr 2025

Sehr geehrte Bürger und Bürgerinnen,

die Bearbeitungsdauer der Finanzämter zu Rückfragen, Beanstandungen und Berichtigungen zu den Grundsteuerbescheiden für das Jahr 2025 verzögert sich unteranderem aufgrund noch nicht abgegebener Grundsteuererklärungen. Einige Änderungen der Eigentumsverhältnisse sind von den Finanzämtern noch nachzuarbeiten, wodurch ein erhöhtes Arbeitsaufkommen zustande kommt und damit verbunden auch ein geschätzter Mehraufwand von ca. einem halben Jahr.

Um die Rückfragen für alle Stellen zu reduzieren, möchten wir Ihnen folgende Hinweise geben:

Bei allgemeinen Fragen zur Grundsteuer kann man unter

www.grundsteuer.bayern.de

viele Informationen zur Grundsteuerreform und den neuen Berechnungsgrundlagen einsehen und Antworten auf seine Fragen bekommen.

Außerdem können sich die Bürgerinnen und Bürger auch an die

Informations-Hotline zur Grundsteuer Tel.: 089 I 30 70 00 77

wenden, besetzt Mo, Do: 09:00-16:00 Uhr, Di, Mi, Fr.: 09:00-13:00 Uhr (Kosten gemäß individuellen Festnetz- oder Mobilfunktarif).

Bei spezifischen Fragen zu Grundstücken, insbesondere zum Grundsteuermessbetrag oder den Grundsteueräquivalenzbeträgen, können sich Bürger unter Angabe des Aktenzeichens schriftlich oder elektronisch an das Finanzamt Kaufbeuren mit Außenstelle Füssen wenden (per Brief, über ELSTER - Ihr Online-Finanzamt oder per Mail an poststelle.fa-kf(at)finanzamt.bayern.de).

Bei mittlerweile erfolgten Änderungen der ursprünglichen Angaben in der Grundsteuererklärung ist dies über eine Änderungsanzeige über ELSTER online dem Finanzamt mitzuteilen. Informationen finden sich dazu auf der Website www.grundsteuer.bayern.de unter dem Punkt "Anzeige von Änderungen". Wer die Anzeige nicht über ELSTER online machen kann oder will kann den amtlichen Vordruck sowohl als ausfüllbares PDF im Internet oder als auch als handschriftlich ausfüllbaren Papiervordruck, erhältlich in den Finanzämtern, nutzen.

Wenn der Grundsteuermessbetrag nicht richtig sein sollte, bspw. weil erst jetzt festgestellt wird, dass eine zu hohe Wohn- oder Nutzfläche angegeben wurde oder man in der Zeile verrutscht ist, ist dies am besten über ELSTER online mitzuteilen. Hier findet der Bürger auf www.grundsteuer.bayern.de unter „Nach Angabe der Grundsteuererklärung – was passiert nun?“, dort unter „+Sie sind der Meinung Ihr Bescheid ist nicht richtig?“ Hinweise zur Möglichkeit des Einspruchs bzw. zur Änderungsanzeige. Grundsätzlich möchten wir aber darauf hinweisen, dass ein höherer Grundsteuermessbetrag kein Hinweis auf einen falsch berechneten Grundsteuermessbetrag oder einen falschen Grundsteuerbescheid ist.

Hinweise auf die künftige Belastung finden Sie auch auf der Webseite www.grundsteuer.bayern.de in der Einleitung unter dem Punkt "Nach Abgabe der Grundsteuererklärung- was passiert nun?", dort unter "Wie geht es weiter? - Müssen Sie künftig mehr oder weniger Grundsteuer zahlen?".

Wir bitten um Ihr Verständnis. Vielen Dank.